Laden Sie eine Person zu einem Vortrag ein, die mit der Kinderrechtskonvention vertraut ist – eine*n Richter*in, eine Ombudsperson, jemanden von der Staatsanwaltschaft, vom Kindersorgentelefon oder aus der Kinderpsychologie. Fragen Sie die eingeladene Person, wer vor Ort in Familien, Einrichtungen, Sportvereinen etc. die Verantwortung für Kinder trägt, zum Beispiel Eltern, Polizei, Sorgentelefon oder Sozialarbeiter*innen. Lassen Sie sich beraten, was Einzelne tun können, wenn sie Rechtsverletzungen beobachten, etwa wenn jemand in der Nachbarschaft die eigenen Kinder misshandelt. Solche Probleme müssen mit Vorsicht und Bedacht angegangen werden.
Fragen Sie aber auch, was sie tun können, um die Kinder im Wissen, in der Wahrnehmung und im Einsatz für ihre Rechte zu stärken.
Ein weiterer Schritt wäre, Diskussionsbeiträge online auf Diskussionsforen einzustellen, zum Beispiel zu folgenden Themen: den Einsatz von Sanktionen, um Kinderarbeit zu beseitigen; ob Nachkommen das Recht haben, ihre leiblichen Eltern zu kennen; Kondome in Schulen; Handys in Schulen; Senkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung; Senkung der Altersgrenze für den Alkoholkonsum.
Eine Vertiefung in das Thema Partizipation von Jugendlichen gewinnen Sie durch die Übung „Auf der Leiter“. Kinder und Jugendliche fühlen sich häufig diskriminiert. Wenn die Gruppe das Thema Diskriminierung vertiefen möchte, kann sie die Übung „Ein Schritt nach vorn“ anschließen.
Weitere Übungen zur UN-Kinderrechtskonvention, unter anderem zum Kennenlernen und Diskutieren weiterer Artikel, zu Beteiligung und Mitbestimmung sowie ein Brainwriting zum Sammeln von Ideen zur Umsetzung der UN-KRK finden Sie in den Materialien des Deutschen Instituts für Menschenrechte.