Barrierefreiheit

Website Kompass - Online-Handbuch Menschenrechtsbildung: Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.kompass-menschenrechte.de veröffentlichte Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 07.01.2021 sowie am 27.10.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar:

  • Slideshow (Topics & Thema): Die ARIA-Attribute sind nicht vollständig gemäß WCAG 2.1.
    Grund: das verwendete Framework „Slick-Slider“ setzt Attribute nicht vollständig konform.

Die folgende barrierefreie Alternative, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit: Barrierefreies PDF sämtlicher Inhalte der Website zum kostenlosen Download auf der Startseite der Website: „Kompass_Handbuch_zur_Menschenrechtsbildung.pdf“

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.11.2021 erstellt und zuletzt am 05.07.2023 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartner*innen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen (Online-Redaktion) unter web(at)dimr.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.  

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.  

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle. Die Informationen sind auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.  

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen  
Mauerstraße 53  
10117 Berlin

E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

Online-Formular auf der Website der Schlichtungsstelle

Telefon: 030 185 272 805  
Fax: 030 185 272 901

Es besteht auch die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle mittels SQAT (Signing Question and Answer Tool) zu kontaktieren.

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