Glossar

A

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)

Von der Generalversammlung am 10. Dezember 1948 verabschiedetes grundlegendes Dokument der Vereinten Nationen, in dem Menschenrechtsstandards und -normen festgelegt sind. Als erste internationale Menschenrechtserklärung enthält die AEMR das „menschenrechtliche Gesamtprogramm“; in ihr sind bürgerliche und politische Rechte sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte niedergelegt.

B

Bürgerliche und politische Rechte

Zu den bürgerlichen und politischen Rechten gehören zum Beispiel das Recht auf Leben, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen frei von Diskriminierung und Repressionen am bürgerlichen und politischen Leben teilnehmen können.

C

Charta der Vereinten Nationen

Gründungsvertrag der Vereinten Nationen, am 25. Juni 1945 einstimmig verabschiedet. In der Charta werden die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten dargelegt und die Organe und Verfahren der Vereinten Nationen begründet.

D

Diskriminierung

Diskriminierungen resultieren aus der bewussten oder unbe- wussten Abwertung, Ausgrenzung oder schlechteren Behandlung durch eine Personengruppe, die über eine gesellschaftliche Machtposition verfügt. Diskri- minierungen knüpfen an zugeschriebene oder tatsächliche Merkmale an, etwa sozialer Status, Nationalität, sexuelle Identität und Orientierung oder Religion und Weltanschauung. Das Prinzip der Nicht-Diskriminierung ist ein grundlegendes Menschenrechtsprinzip.

E

Empowerment

Stärkung des politischen, sozialen oder ökonomischen Potenzials von Personen und Gruppen. Durch Empowerment, beispielsweise in Form von Bildung, Gesetzen oder Quotenregelungen, können Personen und Gruppen befähigt werden, beziehungsweise sich selbst befähigen, ihre Rechte auf volle Teilhabe an der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen.

Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention)

Regionaler Menschenrechtsvertrag, 1950 durch den Europarat verabschiedet. Die EMRK ist rechtlich bindend für alle Mitglieder des Europarates und formuliert einen Katalog von Grund- und Menschenrechten. Über ihre Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Weitere regionale Konventionen sind unter anderem die Amerikanische Menschenrechtskonvention und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker.

Europäische Sozialcharta

1962 durch den Europarat verabschiedet, 1996 revidiert. Regionaler Vertrag, in dem wirtschaftliche und soziale Rechte garantiert werden. Er ergänzt die Europäische Konvention der Menschenrechte.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Gerichtshof mit Sitz in Straßburg, der im Zusammenhang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention gegründet wurde. Der Gerichtshof befasst sich im Rahmen von Individualbeschwerden und Staatenbeschwerden mit der Verletzung von Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention oder ihrer Zusatzprotokolle. Weitere regionale Gerichtshöfe sind der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte und der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker (AfCHPR).

Europarat

1949 gegründet, um Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schützen und zu fördern. Heute decken die 47 Mitgliedstaaten praktisch den gesamten europäischen Kontinent ab. Der Rat hat seinen Sitz in Straßburg.

F

Fachausschuss (auch Vertragsorgane)

Die UN-Fachausschüsse bestehen aus unabhängigen Sachverständigen, die für die Überwachung der UN-Menschenrechtsabkommen zuständig sind. Jedem zentralen Menschenrechtsabkommen ist ein Fachausschuss zugeordnet. Diese überprüfen regelmäßig, wie ein Staat den jeweiligen Menschenrechtsvertrag umsetzt, geben Hinweise zur Auslegung des Vertragstextes und nehmen Beschwerden über Verletzungen der Artikel aus dem Vertrag entgegen.

G

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist eines der Hauptorgane der Vereinten Nationen. In ihr sind 2018 193 Mitgliedstaaten mit je einer Stimme vertreten. Die Generalversammlung ist unter anderem für die Weiterentwicklung von Menschenrechtsstandards und -verträgen zuständig.

H

Hochkommissar*in für Menschenrechte

Wichtigste*r Menschenrechtsbeauftragte*r der Vereinten Nationen. Er*sie leitet das Hochkommissariat für Menschenrechte, das die Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen
unterstützen soll. (Nicht zu verwechseln mit dem Menschenrechtskommissariat, einer Institution des Europarats).

I

Indigene Bevölkerung

Der Begriff stammt von José Martinez, UN-Sonderberichterstatter der Unterkommission für die Verhütung von Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten, der 1986 gemeinsam mit einer UN-Arbeitsgruppe die als diskriminierend bewerteten Begriffe „Ureinwohner*in“ und „Eingeborene“ ersetzte. „Indigen“ wird von der spanischen Bezeichnung indígenas hergeleitet. Die Definition
umfasst folgende Aspekte: Erstbewohner*innen eines Gebietes und Bindung an dieses; Bewahrung einer kulturellen Besonderheit, die sich von der nationalen Gesellschaft unterscheidet; die Selbstidentifikation des eigenen Kollektivs als indigene Gruppe in der Gesellschaft; die Erfahrung von Marginalisierung und Unterdrückung. Es müssen jedoch nicht in jedem Fall alle Kriterien gleichermaßen zutreffen. Rund 370 Millionen Menschen werden heute weltweit als indigen bezeichnet.

Inklusion

Der Begriff weist darauf hin, dass alle Menschen das Recht haben, gleichberechtigt und selbstbestimmt Teil der Gesellschaft zu sein. Deshalb müssen die Mechanismen, die Menschen aus der Gesellschaft ausschließen, abgeschafft und Verfahren, Institutionen und Politiken so umgestaltet werden, dass jeder Mensch, so wie er ist, von Anfang an dabei sein kann. Es genügt damit nicht, diejenigen, die ausgeschlossen sind, wieder einzugliedern, sondern ihre Ausgrenzung ist zu verhindern. Mit Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention wurde Inklusion zunächst nur im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen verwendet. Inzwischen wird häufig von einem weiten Verständnis von Inklusion gesprochen, das auch andere Vielfaltsdimensionen meint.

Internationaler Gerichtshof (IGH) (Weltgerichtshof)

Der Internationale Gerichtshof ist das oberste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen. Gemäß internationalem Recht entscheidet der Gerichtshof mit Sitz in Den Haag, Niederlande, in Streitfällen, die ihm von Staaten unterbreitet werden. Außerdem berät er in rechtlichen Fragen, die ihm von bevollmächtigten internationalen Organen, Agenturen und der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgelegt werden. Der IGH ist nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Strafgerichtshof.

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR)

1966 verabschiedet, 1976 in Kraft getreten. Der ICCPR wird auch Zivilpakt genannt und garantiert zum Beispiel das Recht auf Leben, das Recht auf Gedanken-, Gewissensund Religionsfreiheit sowie das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit.

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)

1966 verabschiedet, 1976 in Kraft getreten. Der ICESCR wird auch Sozialpakt genannt und garantiert unter anderem das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, die Rechte auf Bildung und Gesundheit sowie das Recht, Gewerkschaften zu bilden.

Internationaler Strafgerichtshof (ICC)

2002 gegründeter ständiger Gerichtshof mit Sitz in Den Haag, Niederlande, unter anderem zur Verfolgung von Personen, die des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen beschuldigt werden. Der ICC ist nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Gerichtshof.

L

LGBTIQ

Abkürzung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und inter Personen sowie queere Menschen. Inter beschreibt Menschen, deren körperlichbiologisches Geschlecht aufgrund der angeborenen Ausprägung ihrer Chromosomen, ihrer Keimdrüsen oder ihrer primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale nicht in die medizinische und gesellschaftliche Norm männlicher und weiblicher Körper
passt. Trans* beschreibt Menschen, die sich nicht (nur) mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren oder für sich ein davon abweichendes Geschlecht bestimmen.

M

Menschenrechtsinstrumente

Alle formalen und schriftlichen Dokumente eines Staats oder mehrerer Staaten, in denen Rechte entweder als nicht bindende Prinzipien (Erklärung) oder als bindend (Pakt, Vertrag oder Konvention) niedergelegt sind. Sie können national oder international sein.

Menschenrechtskommissariat

Unabhängige Institution innerhalb des Europarats mit der Aufgabe, in den Mitgliedstaaten des Europarats für die Menschenrechte zu sensibilisieren und die Achtung der Menschenrechte zu fördern. Siehe auch Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen.

Menschenrechtskonvention

Bindende Vereinbarung zwischen Staaten, gleichbedeutend mit Menschenrechtsvertrag, -abkommen und -pakt. Eine Konvention hat mehr Gewicht als eine Erklärung, weil sie für Regierungen, die sie ratifiziert haben, rechtlich bindend ist.

Menschenrechtsrat

Zwischenstaatliches Organ der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte weltweit. Der Rat soll sich vor allem mit Situationen von Menschenrechtsverletzungen befassen und dazu Empfehlungen erarbeiten; ihm gehören zurzeit 47 Staaten an.

Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist der jedem Menschen aufgrund seines Menschseins angeborene Wert, das heißt ein Mensch darf nie nur Zweck für etwas anderes sein. Die Würde des Menschen ist Ausgangspunkt und Kern aller Menschenrechte.

N

Nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI)

Zentrales Ziel der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen ist der Schutz und die Förderung der Menschenrechte im eigenen Land. Rechtliche Grundlage und Richtlinie für Struktur und Funktion von NHRIs sind die Pariser Prinzipien (verabschiedet von der UN Generalversammlung im Jahr 1993). NHRIs werden vom Staat finanziert, sind aber von der Regierung unabhängig. In der Regel geben sie Empfehlungen zu Menschenrechtsfragen, fördern die Ratifizierung von Menschenrechtskonventionen und bieten Menschenrechtsbildung an.

Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

Freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die unabhängig von Regierungen arbeiten und die in der Regel keine ökonomische Gewinnorientierung haben. Ziele, Zusammensetzung, Organisationsformen und Aktivitäten variieren stark. Suchen Sie in der Datenbank des Europarats nach NGOs in Ihrem Land

P

Pakt

Bindende Vereinbarung zwischen Staaten, gleichbedeutend mit Konvention und Vertrag. Die wichtigsten internationalen Menschenrechtspakte sind der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR, Zivilpakt) und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR, Sozialpakt).

Parallelbericht

Auch Schattenbericht genannt. Informationen, die Nichtregierungsorganisationen oder andere Teile der Zivilgesellschaft bei einem UN Fachausschuss anlässlich eines zu prüfenden Staatenberichts einreichen. Die Informationen beziehen sich auf die Menschenrechtssituation in dem betreffenden Staat und sind für die Arbeit der UN-Fachausschüsse sehr wichtig.

Partizipation

Bedeutet Teilhabe, Mitbestimmung, Beteiligung, Teilnahme. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben auch Kinder und Jugendliche das Recht, bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, dabei zu sein, mitzusprechen und gehört zu werden.

Pflichtentrias

Staaten sind die zentralen menschenrechtlichen Pflichtenträger. Die drei zentralen Pflichten eines Staates sind die Achtung, der Schutz und die Gewährleistung aller Menschenrechte. Achtung: Der Staat darf die Menschenrechte nicht verletzen, sie also nicht willkürlich beschränken oder in ihre Ausübung eingreifen. Schutz: Der Staat soll die Menschenrechte schützen, er muss also Maßnahmen ergreifen, die Dritte daran hindern, die Menschenrechte zu verletzen. Gewährleistung: Der Staat muss Maßnahmen verabschieden und Politiken umsetzen, die die Verwirklichung der Menschenrechte zum Ziel haben, etwa Schulen bauen, um das Recht auf Bildung zu verwirklichen.

R

Ratifizierung, ratifizieren

Vorgang, durch den das gesetzgebende Organ eines Staates die Unterzeichnung eines Vertrags durch die Regierung bekräftigt; formales Verfahren, durch das sich ein Staat nach dessen Anerkennung an einen Vertrag bindet. Nach der Ratifizierung wird ein Staat zur Vertragspartei.

S

Sicherheitsrat der Vereinten Nationen/Weltsicherheitsrat

Eines der wichtigsten Organe der Vereinten Nationen mit dem Auftrag, Frieden und Sicherheit in der Welt aufrechtzuerhalten. Er hat fünf ständige Mitglieder, die bei allen Entscheidungen jeweils über ein Vetorecht verfügen, und zehn nichtständige Mitglieder.

Sonderberichterstatter*in

Vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen beauftragte, unabhängige Expert*innen, die zu bestimmten Menschenrechtsthemen oder Ländern arbeiten. Ihre Ergebnisse dokumentieren sie in öffentlich zugänglichen Jahresberichten. Viele nehmen auch individuelle Beschwerden an.

Staatenbericht

Staatenberichte werden von den Vertragsstaaten der internationalen Menschenrechtsabkommen alle vier bis fünf Jahre vorgelegt. Sie dokumentieren darin ihre Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Menschenrechtsabkommen. Nach Einreichen des Staatenberichts beim zuständigen Fachausschuss tritt dieser in einen mündlichen Austausch mit dem Mitgliedstaat, der den Staatenbericht vorgelegt hat. Anschließend formuliert der Ausschuss in den Abschließenden Bemerkungen Empfehlungen für eine bessere Umsetzung des Menschenrechtsabkommens in dem Land.

U

Universalität

Das Prinzip, demzufolge alle Menschenrechte für alle Menschen in allen Staaten und Gesellschaften der Welt gleichermaßen gelten.

Unteilbarkeit

Bezieht sich darauf, dass alle Menschenrechte Teil eines unteilbaren und untrennbaren Ganzen sind. Niemand kann einer Person ein Menschenrecht mit der Begründung absprechen, es sei „weniger wichtig“ oder „unwesentlich“.

Unveräußerlichkeit

Bezieht sich darauf, dass Menschenrechte jedem Menschen zustehen und unter keinen Umständen verloren oder jemandem abgesprochen werden können.

V

Vereinte Nationen (UN)

Internationale zwischenstaatliche Organisation, 1945 nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet mit dem Ziel der Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit in der Welt, der Entwicklung freundlicher Beziehungen zwischen den Staaten und der Förderung von sozialem Fortschritt, Wohlstand und Menschenrechten.

Völkermord (auch Genozid)

Verbrechen, das in der Absicht begangen wird, um ein Volk, eine ethnische oder eine religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Dazu gehören auch das Zufügen von schwerem körperlichem oder psychischem Schaden und erzwungener Kindesentzug.

Völkerrecht

Das Völkerrecht umfasst die Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen souveränen Staaten sowie zwischen diesen und internationalen Organisationen regeln. Quellen des Völkerrechts sind beispielsweise völkerrechtliche Verträge. Von großer Bedeutung ist die Charta der Vereinten Nationen, welche die grundlegenden völkerrechtlichen Rechtsnormen festlegt. Die internationalen
Menschenrechtsabkommen gehören ebenfalls zum Völkerrecht.

W

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (häufig WSK-Rechte abgekürzt) gehören zum Beispiel das Recht auf faire Arbeitsbedingungen, auf Gesundheit und soziale Sicherheit, auf Nahrung, Wohnen, Wasser und Bildung. Der Schutz vor Diskriminierung ist auch in Bezug auf diese Rechte ein grundlegendes Prinzip.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (häufig WSK-Rechte abgekürzt) gehören zum Beispiel das Recht auf faire Arbeitsbedingungen, auf Gesundheit und soziale Sicherheit, auf
Nahrung, Wohnen, Wasser und Bildung. Der Schutz vor Diskriminierung ist auch in Bezug auf diese Rechte ein grundlegendes Prinzip.

Z

Zivilgesellschaft

Bezieht sich auf die Gesamtheit bürgerlicher und sozialer Freiwilligenorganisationen, -verbände und -einrichtungen, wie beispielsweise eingetragene Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen, Gemeinschaftsinitiativen, Frauenorganisationen, Glaubensgruppen, Berufsverbände, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen und Interessenverbände, die die Basis einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft sind. Die Zivilgesellschaft bildet neben staatlichen Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen einen eigenen Sektor.

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