Übungen

Terrorismus

„Terrorismus ist niemals akzeptabel. Wir müssen ihn gemeinsam bekämpfen, und zwar mit Methoden, die unsere Achtung des Rechtsstaats und der Menschenrechte nicht kompromittieren und die anderen nicht als Entschuldigung dienen können.“

Anna Lindh 
schwedische Politikerin (geboren 1957, ermordet 2003)

Überblick

Themen
  • Krieg und Terrorismus
  • Frieden und Gewalt
  • Globalisierung
Komplexität

Stufe 2

Gruppengröße

Beliebig (in Kleingruppen: 4–5 Personen)

Zeit

90 Minuten

Überblick

Anhand von Fallbeispielen wird diskutiert, was einen Terrorakt ausmacht, und eine Definition von Terrorismus formuliert.

Fokus
  • Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
  • Das Recht auf Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung
  • Das Recht auf Frieden
Ziele
  • Sich mit Terrorismus auseinandersetzen
  • Lernen, kritisch zu denken und zu diskutieren
  • Zu reflektierten Einstellungen und unabhängigem Denken motivieren
Materialien
  • Fallkarten
  • Arbeitsblatt „Was zu berücksichtigen ist“
  • Pro Kleingruppe je 1 Blatt DIN-A4-Papier und 1 Bleistift
  • Flipchart und Marker
Vorbereitung
  • Kopieren Sie die Fallkarten und schneiden Sie sie aus. Für jede Kleingruppe brauchen Sie 1 Kartensatz.
  • Kopieren Sie das Arbeitsblatt „Was zu berücksichtigen ist“ je einmal pro Kleingruppe.

Durchführung

Anleitung

  1. Tragen Sie in einem Brainstorming zusammen, was die Gruppe unter dem Begriff „Terrorismus“ versteht, und bitten Sie die Teilnehmer*innen (TN), eine Arbeitsdefinition zu formulieren. Halten Sie alle Vorschläge auf dem Flipchart fest.
  2. Erläutern Sie, dass es Schwierigkeiten bei der Definition von Terrorismus gibt. Ein Grund dafür könnte sein, dass aktuelle Konflikte oft unterschiedlich interpretiert werden und mit der Einordnung bestimmter Handlungen als „terroristisch“ oder „nicht terroristisch“ eigene Interessen verfolgt werden. Diese Übung soll helfen, zu einer eigenen Definition von Terrorismus zu gelangen.
  3. Es werden Vierer- oder Fünfergruppen gebildet. Jede Gruppe erhält einen Satz Fallkarten und ein Blatt Papier. Die Gruppen sollen die Fälle nacheinander diskutieren, jeweils entscheiden, ob es sich um Terrorismus handelt, und ihre Begründungen sammeln.
  4. Rufen Sie die Kleingruppen nach 20 Minuten ins Plenum zurück und sammeln Sie die Ergebnisse. Welche Gründe wurden für/gegen die Bewertung als einen terroristischen Akt genannt? Halten Sie die zentralen Aussagen auf dem Flipchart fest.
  5. Sprechen Sie kurz über unterschiedliche Ergebnisse verschiedener Gruppen zum gleichen Fall und geben Sie jeder Seite Gelegenheit, ihre Entscheidung zu begründen. Welche Fälle waren am schwierigsten zu beurteilen?
  6. Dann treffen sich die TN wieder in ihren Kleingruppen, um auf der Grundlage ihrer vorherigen Entscheidungen oder Überlegungen, die in den Diskussionen aufgekommen sind, ihre Definition von Terrorismus zu formulieren.
  7. Nach 10 bis 15 Minuten werden die Vorschläge präsentiert. Gehen Sie anschließend zur Nachbereitung über.

Nachbereitung und Auswertung

  • War es leichter oder schwerer als gedacht, „Terrorismus“ zu definieren? Fanden Sie die Fallbeschreibungen realistisch? Hat jemand beim einen oder anderen Fall einen Bezug zu realen Ereignissen ausgemacht? Zu welchen? Wurde Ihr Urteil dadurch beeinflusst?
  • Warum ist es so schwierig, sich auf eine gemeinsame Definition zu einigen?
  • Haben die TN bei manchen Fällen andere Begriffe gewählt? Was halten die TN zum Beispiel von der Formulierung „politisch motivierte Kriminalität“?
  • Unterscheiden sich Terroranschläge von Kriegshandlungen? Lässt sich das eine eher rechtfertigen als das andere?
  • Wie denken Sie darüber, wenn Kriege als ein Kampf gegen Terror begründet werden?
  • Sollte es bestimmte Grundregeln geben, die im „Krieg gegen den Terror“ für alle Seiten (auch für die Staaten) gelten? Gibt es Dinge, die keiner Seite erlaubt sein sollten? Welche?
  • Lassen sich einzelne Handlungen aus den Fallbeispielen rechtfertigen? Warum (nicht)?
  • Welche Menschenrechte sind für die besprochenen Fälle relevant?
  • Lassen sich einzelne Fälle aus menschenrechtlicher Sicht rechtfertigen?
  • Warum werden manche Menschen zu Terrorist*innen? Schauen Sie sich hierzu ihre Definitionsversuche an und die Aspekte, die Sie dem Begriff „Terrorismus“ zugeordnet haben.
  • Können Sie beispielhafte Aspekte aus Ideologien nennen, die Menschen in bestimmten Situationen dazu bringen, terroristische Taten zu begehen? In welcher Beziehung stehen diese Aspekte zu Menschenrechten? Kann das Töten von Zivilpersonen jemals gerechtfertigt sein? Und das Töten von Terrorist*innen?

Tipps für die Moderation

Einführung

Die Diskussion und Definition des Begriffes „Terrorismus“ ist ein sehr sensibles und umstrittenes Thema. Passen Sie Ihr Vorgehen und die Auswahl der Fallbespiele auf die Gruppe, deren Vorerfahrungen und Ihre eigene Erfahrungen an. Dasselbe gilt für die Fragen zur Nachbereitung. Sie können auch andere Fälle aufnehmen, die für die Alltagswirklichkeit Ihrer Gruppe relevanter sind.

Soll die Übung erfolgreich sein, müssen die TN das Gefühl haben, dass sie ihre aufrichtige Meinung zum Ausdruck bringen können, ohne von Ihnen oder anderen Gruppenmitgliedern dafür angegriffen oder gar zensiert zu werden. Das sollten Sie zu Beginn klarstellen und sich gegenseitig Vertraulichkeit und einen respektvollen Meinungsaustausch zusichern. Erläutern Sie, dass der Sinn und Zweck der Übung darin besteht, schwierige Fragen zu bearbeiten und sich einem Begriff anzunähern, und nicht, eine endgültige Lösung zu finden. Seien Sie sich bewusst, dass in dieser Übung Denkmuster infrage gestellt und deshalb Emotionen gezeigt werden können.

Bei Schritt 6, bei dem die Gruppen versuchen, Terrorismus zu definieren, sind einige Hinweise zu den vorherigen Fällen hilfreich. Die TN sollten das Arbeitsblatt „Was zu berücksichtigen ist“ bekommen, bevor sie an den Definitionen arbeiten. Alternativ können die Fragen auch am Ende verwendet werden, um die erarbeiteten Definitionen zu diskutieren.

Schließlich kann es hilfreich sein, die erarbeiteten Definitionen mit offiziellen Definitionen zu vergleichen.

Bei der Diskussion über die menschenrechtlichen Dimensionen von Terrorismus sollten Sie darauf achten, dass den TN folgende Punkte bewusst sind:

  • „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“. Dies ist Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR).
  • Alle Menschen haben das Recht auf Leben. Dies wird in Artikel 3 AEMR, in Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in anderen internationalen Übereinkommen gewährleistet.
  • Selbst in Kriegszeiten – wo die Regeln für Kriegshandlungen durch das humanitäre Völkerrecht (IHL) vorgegeben werden – sind vorsätzliche Angriffe auf zivile Ziele nicht erlaubt. Das IHL gibt bestimmte Grundregeln vor, die in bewaffneten Konflikten von allen Seiten zu beachten sind (siehe „Weitere Informationen“).

Vorschläge zur Weiterarbeit

Regen Sie an, den in den Beispielen genannten Fällen oder anderen historischen Beispielen für Terrorismus nachzugehen und herauszufinden, wie diese vor Gericht behandelt wurden und wie argumentiert wurde.

Wenn sich die Gruppe mit den Gründen auseinandersetzen möchte, warum Menschen Gewalt anwenden, dann sehen Sie sich die Übung „Ausflippen“ an.

Weitere Informationen

Relevante Artikel internationaler Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts:

Menschenrechtsnormen: das Recht auf Leben

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR): „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ (Artikel 3)

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): „Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.“ (Artikel 2)

Humanitäres Völkerrecht: das Prinzip der Unterscheidung

Das humanitäre Völkerrecht (IHL) ist das Instrument des internationalen Rechts, das für bewaffnete Konflikte gilt. Das IHL gilt für alle Parteien in einem bewaffneten Konflikt. Es gilt sowohl für internationale als auch für nicht-internationale Konflikte und gleichermaßen für bewaffnete Gruppen, die gegen einen Staat kämpfen, wie auch für die Staaten selbst.

Eines der wichtigsten Prinzipien des IHL ist das „Prinzip der Unterscheidung“, das besagt, dass Krieg führende Parteien zwischen Zivilpersonen und Soldat*innen und zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen unterscheiden müssen. Zentraler Bestandteil des IHL sind die Genfer Konventionen.

1. Zusatzprotokoll der Genfer Konventionen: „Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten.“ (Artikel 51.2)

Humanitäres Völkerrecht: Verbot von Terrorakten

Vierte Genfer Konvention: „Kollektivstrafen sowie jede Maßnahme zur Einschüchterung oder Terrorisierung sind untersagt.“ (Artikel 33)

1. und 2. Zusatzprotokoll der Genfer Konventionen: „Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten.“ (Artikel 51.2 des 1. Zusatzprotokolls und Artikel 13.2 des 2. Zusatzprotokolls)

Andere Artikel des IHL verbieten Geiselnahmen und Angriffe auf Kultstätten.

Informationen über die Arbeit des Europarats zum Thema Terrorismus, einschließlich seiner Richtlinien zur Terrorismusbekämpfung und der Achtung der Menschenrechte finden Sie in Kapitel 5 „Globale Themen im Menschenrechtsschutz“ (PDF, 4,5 MB) - „Krieg und Terrorismus.“

Arbeitsblätter

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