Laden Sie eine Organisation oder eine Vertretung einer national anerkannten Minderheit ein, um sich über die Verwirklichung ihrer Rechte zu informieren. Dies sind etwa in Deutschland Dän*innen, Fries*innen, Sorb*innen, Sint*ezza und Romn*ija; in der Schweiz zur Zeit die Jenischen und Sint*ezza; in Österreich unter der Bezeichnung „autochthone Volksgruppe“ die burgenlandkroatischen, slowenischen, ungarischen, tschechischen, slowakischen Gruppen sowie Romn*ija. Voraussetzung, um zu einer anerkannten Minderheit zu gehören und entsprechende Schutzrechte zu genießen, ist weiterhin die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes, also von Deutschland, Österreich beziehungsweise der Schweiz. Recherchieren und diskutieren Sie mit der Gruppe auch, auf welcher Grundlage national anerkannte Minderheiten existieren und in welchem Verhältnis dies zu anderen
eingewanderten nationalen Gruppen steht, etwa zu Menschen, die selbst oder deren Vorfahren aus der Türkei eingewandert sind.
Überlegen Sie anschließend gemeinsam mit der Gruppe, wie die Rechte der nationalen Minderheiten, oder auch Artikel 29 der UN-Kinderrechtskonvention besser verwirklicht werden können. Einigen Sie sich auf sinnvolle und erreichbare Maßnahmen und entwerfen Sie einen Aktionsplan (siehe Kapitel 3 „Aktiv werden für Menschenrechte“ (PDF, 1,1 MB)).
UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 29
„Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, (…)
c) dem Kind Achtung vor (…) seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln (…).“