Leichte Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist gültig für diese Internet-Seite:

www.kompass-menschenrechte.de

Diese Internet-Seite ist vom Deutschen Institut für Menschenrechte.

Wir beachten die Regeln für Barriere-Freiheit aus diesem Text: 
Richtlinie (EU) 2016/2102.

Wir bemühen wir uns darum:

Unsere Internet-Seiten sollen für alle Menschen gleich gut sein.

Sie sollen zu dem Regeln aus diesen Gesetzen passen:

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz des Bundes. 
    Die Abkürzung ist: BGG.

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. 
    Die Abkürzung ist BITV 2.0.

So werden diese Regeln im Moment beachtet

Zeichen des Gesetzesparagrahen

Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in der BITV 2.0.

Man findet sie dort:

  • Paragraph 3, Absätze 1 bis 4.

  • Paragraph 4.

Wichtige Bestimmungen für diese Regeln stehen in BGG bei Paragraph 12d.

Abreißkalender mit Datum

Am 7. Januar 2021 und am 27. Oktober 2021 wurde geprüft:

So werden die Regeln für Barriere-Freiheit auf dieser Internet-Seite beachtet.

Das hat eine spezielle Firma für uns gemacht.

Diese Firma hat die Internet-Seite gemacht.

achtungssymbol

Dabei wurde festgestellt:

Die meisten Seiten auf dieser Internet-Seite sind barriere-frei.

Nur bestimmte Bilder in einer Galerie sind nicht barriere-frei:

Weil verschiedene Programme nicht gut zusammen-arbeiten.

herunterladen mit computer über das internet

Wenn Sie alle Inhalte von der Internet-Seite barriere-frei haben möchten:

Dann können Sie ein PDF-Dokument herunter-laden.

Darin finden Sie alle Inhalte von dieser Internet-Seite.

Das Herunter-Laden von dem PDF-Dokument ist kostenlos.

Sie müssen nichts dafür bezahlen.

Kalender mit Anzeige der Tage

Diese Erklärung ist vom 4. November 2021.

Am gleichen Tag wurde geprüft:

Alle Infos sind aktuell.

So können Sie Barrieren melden

Bitte melden Sie sich bei uns:

Wenn Sie Barrieren auf unserer Internet-Seite sehen.

Oder wenn Sie mehr darüber wissen wollen:

So machen wir unsere Internet-Seite barriere-frei.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und Fragen.

Schreiben Sie eine E-Mail an unsere zuständigen Kontakt-Person:

web(at)dimr.de

Lösung bei Streit

büro mit schreibtisch und aktenschrank

Wenn wir keine gute Lösung für Ihr Problem gefunden haben:

Dann melden Sie sich bitte bei der Schlichtungs-Stelle BGG.

Das ist ein Büro.

Mitarbeiter nimmt Beschwerde an

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in diesem Büro suchen Lösungen:

Wenn sich Menschen mit Behinderungen beschweren:

Weil es keine Barriere-Freiheit gibt.

Es wird eine Lösung gesucht, bei der niemand vor Gericht muss.

schlichtung von beschwerden

So etwas nennt man auch Schlichtung.

Eine Schlichtung ist kostenlos.

Sie müssen nichts dafür bezahlen.

Sie brauchen auch keinen Anwalt.

E-mail über Computer senden

Weitere Infos zum Thema Schlichtung bekommen Sie auf dieser Internet-Seite:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Sie können auch E-Mail dieses Büro schicken:

info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

„Leichte Sprache die Bilder“, © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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